RS Vwgh 2005/12/19 2001/03/0162

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §32 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/10/0024 E 10. Dezember 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Nach der Definition des § 32 Abs 1 VStG muss die gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung eine bestimmte Verwaltungsübertretung zum Gegenstand haben. Die Amtshandlung muss sich insofern auf alle einer späteren Bestrafung zu Grunde liegenden Sachverhaltselemente beziehen (vgl das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 19. September 1984, Zl 82/03/0112, VwSlg 11525 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001030162.X02

Im RIS seit

13.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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