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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Nachbarn kommt im Bauverfahren nach dem Stmk BauG im Grunde des § 26 Abs. 1 leg. cit. kein Mitspracherecht im Hinblick auf die Frage der Zustimmung des Grundeigentümers zum Bauvorhaben zu.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002060058.X01Im RIS seit
07.02.2006