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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GehG 1956 §121 Abs1 Z2 impl;Rechtssatz
Entscheidend für die Beurteilung der Gebührlichkeit der Verwendungszulage nach § 30a Abs. 1 Z. 2 GehG 1956 sind Feststellungen insbesondere dazu, ab welcher Dienstklasse Beamte der gleichen Verwendungsgruppe zu den Tätigkeiten, auf Grund deren eine Verwendungszulage begehrt wird, über einen längeren Beobachtungszeitraum herangezogen wurden (mit weiteren Ausführungen im Erkenntnis; vgl. hiezu auch das hg. Erkenntnis vom 29. November 2005, Zl. 2004/12/0167).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120077.X12Im RIS seit
08.02.2006Zuletzt aktualisiert am
31.12.2010