RS Vwgh 2005/12/20 2005/12/0077

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Veröffentlicht am 20.12.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §121 Abs1 Z2 impl;
GehG 1956 §30a Abs1 Z2 idF 1972/214;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Entscheidend für die Beurteilung der Gebührlichkeit der Verwendungszulage nach § 30a Abs. 1 Z. 2 GehG 1956 sind Feststellungen insbesondere dazu, ab welcher Dienstklasse Beamte der gleichen Verwendungsgruppe zu den Tätigkeiten, auf Grund deren eine Verwendungszulage begehrt wird, über einen längeren Beobachtungszeitraum herangezogen wurden (mit weiteren Ausführungen im Erkenntnis; vgl. hiezu auch das hg. Erkenntnis vom 29. November 2005, Zl. 2004/12/0167).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005120077.X12

Im RIS seit

08.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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