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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art20 Abs1;Rechtssatz
Kann weder hinsichtlich der Einzelbewilligung der Dienstreise noch - mangels unbedenklicher diesbezüglicher Feststellungen - hinsichtlich einer generellen Regelung (in Erlassform) zu Grunde gelegt werden, dass dem Beamten eine bestimmte Art der Buchung (hier eines Flugtickets) dienstrechtlich vorgeschrieben war, so gebührte dem Beamten im Lichte des hg. Erkenntnisses vom 13. Juni 1988, Zl. 87/12/0071, der von ihm geltend gemachte Betrag nur dann nicht, wenn er von der Flugpreisermäßigung im Falle einer bestimmten Art der Buchung durch die Buchhaltung des betreffenden Bundesministeriums selbst gewusst hätte.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002120203.X02Im RIS seit
25.01.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008