RS Vwgh 2005/12/20 2002/12/0203

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Veröffentlicht am 20.12.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

B-VG Art20 Abs1;
RGV 1955 §1 Abs1 idF 1979/136;
RGV 1955 §1 Abs2;
RGV 1955 §25 Abs2 idF 1990/447;
RGV 1955 §4 Z1;
RGV 1955 §6 Abs1 idF 1989/244;
RGV 1955 §6 Abs4;
RGV 1955 §9;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Kann weder hinsichtlich der Einzelbewilligung der Dienstreise noch - mangels unbedenklicher diesbezüglicher Feststellungen - hinsichtlich einer generellen Regelung (in Erlassform) zu Grunde gelegt werden, dass dem Beamten eine bestimmte Art der Buchung (hier eines Flugtickets) dienstrechtlich vorgeschrieben war, so gebührte dem Beamten im Lichte des hg. Erkenntnisses vom 13. Juni 1988, Zl. 87/12/0071, der von ihm geltend gemachte Betrag nur dann nicht, wenn er von der Flugpreisermäßigung im Falle einer bestimmten Art der Buchung durch die Buchhaltung des betreffenden Bundesministeriums selbst gewusst hätte.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002120203.X02

Im RIS seit

25.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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