RS Vwgh 2005/12/20 2004/04/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2005
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §113 Abs5;

Rechtssatz

Sicherheitspolizeiliche Bedenken (§ 113 Abs 5 GewO 1994) sind nicht erst dann gerechtfertigt, wenn es zu Verurteilungen oder Vorerhebungen gekommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004040187.X03

Im RIS seit

07.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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