Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §113 Abs5;Rechtssatz
Sicherheitspolizeiliche Bedenken (§ 113 Abs 5 GewO 1994) sind nicht erst dann gerechtfertigt, wenn es zu Verurteilungen oder Vorerhebungen gekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004040187.X03Im RIS seit
07.02.2006