RS Vwgh 2005/12/20 2004/04/0130

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2005
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Index

L72006 Beschaffung Vergabe Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

LVergabenachprüfungsG Stmk 2003 §14 Abs1;
LVergabenachprüfungsG Stmk 2003 §15 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand der zwischenzeitlich erfolgten Zuschlagserteilung im Geltungsbereich des Stmk Vergabe-Nachprüfungsgesetzes, LGBl. Nr. 43/2003, beseitigt für sich ein Rechtsschutzbedürfnis der beschwerdeführenden Partei an der Erledigung der gegen die Abweisung ihres Antrages auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung an den Verwaltungsgerichtshof erhobenen Beschwerde nicht (Hinweis auf das E vom 13.6.2005, Zl. 2004/04/0090, und die dort zitierte Judikatur).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004040130.X01

Im RIS seit

19.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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