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L85004 Straßen OberösterreichNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nur wenn das von der Straßenverwaltung eingereichte Projekt nicht ausreichend auf die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Nachbarn im Sinne des § 14 Abs. 1 OÖ LStG 1991 Rücksicht nimmt, hat die Behörde im straßenrechtlichen Baubewilligungsverfahren durch entsprechende Auflagen dem gesetzlich geforderten Berücksichtigungsgebot Rechnung zu tragen (vgl. hiezu das Erkenntnis vom 14. Oktober 2003, Zl. 2001/05/1171).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen StraßenverkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003050098.X06Im RIS seit
23.01.2006Zuletzt aktualisiert am
07.08.2015