RS Vwgh 2005/12/20 2004/04/0137

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2005
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §113 Abs5;

Rechtssatz

Die Ermächtigung der Behörde, die Sperrstunde vorzuverlegen, hängt nicht davon ab, dass sich sämtliche Nachbarn belästigt fühlen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004040137.X04

Im RIS seit

07.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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