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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Im baubehördlichen Verfahren ist das gesamte Nachbargrundstück vor Immissionen zu schützen. Eine abschließende Beurteilung muss im Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung möglich sein (vgl. hiezu Hauer, Der Nachbar im Baurecht, 5. Auflage, Seite 291).
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003050118.X02Im RIS seit
23.01.2006