RS Vwgh 2005/12/20 2003/05/0118

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2005
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauO NÖ 1996 §23;
BauO NÖ 1996 §48 Abs1;
BauO NÖ 1996 §48 Abs2;
BauO NÖ 1996 §6 Abs2 Z2;
BauRallg;
ROG NÖ 1976 §16 Abs1 Z1 idF 8000-10;

Rechtssatz

Im baubehördlichen Verfahren ist das gesamte Nachbargrundstück vor Immissionen zu schützen. Eine abschließende Beurteilung muss im Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung möglich sein (vgl. hiezu Hauer, Der Nachbar im Baurecht, 5. Auflage, Seite 291).

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003050118.X02

Im RIS seit

23.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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