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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §2 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/12/0082 E 20. Dezember 2005 2005/12/0083 E 20. Dezember 2005Rechtssatz
Auch wenn ein Beamter auf Grund einer Personalmaßnahme (hier:
Versetzung von einer Zollwacheabteilung zu einer Grenzkontrollstelle) zwar allenfalls einer neuen Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen wurde, ist das Tatbestandsmerkmal des § 2 Abs. 4 RGV 1955 "in einem neuen Dienstort" nicht erfüllt, da sich diese Dienststelle, nämlich das Amtsgebäude, im selben (inländischen) Dienstort befindet, in dem auch schon die Zollwacheabteilung gelegen war. Daher liegt auch keine Versetzung nach § 27 Abs. 2 RGV 1955 vor.
(Hier: Der Beamte hat daher auf Grund dieser Versetzung zu Unrecht Zuteilungsgebühren verrechnet und empfangen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120081.X02Im RIS seit
25.01.2006Zuletzt aktualisiert am
13.10.2008