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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §9 Abs3 idF 2004/I/010;Rechtssatz
Anders als nach der vor der Novelle BGBl. I Nr. 10/2004 geltenden Rechtslage sieht das Zustellgesetz die Sanierung einer, die Partei und nicht ihren Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger bezeichnenden Zustellverfügung nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005040063.X02Im RIS seit
01.03.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008