RS Vwgh 2005/12/20 2005/12/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2005
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;
RGV 1955 §2 Abs3;
RGV 1955 §2 Abs4;
RGV 1955 §22 Abs1;
RGV 1955 §27 Abs2 idF 1994/550;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/12/0082 E 20. Dezember 2005 2005/12/0083 E 20. Dezember 2005

Rechtssatz

Eine im Zuge einer Dienstzuteilung erteilte, allgemein gehaltene Aufforderung, "entsprechende Reiserechnungen über die Zuteilungsgebühr zu legen", entband den Beamten nicht schlechthin von der Sorgfalt, die Richtigkeit dieser Mitteilung im Hinblick auf diese Zuteilung einerseits und auf eine Zuteilung an eine andere Dienststelle (für die der Beamte zu Unrecht Zuteilungsgebühren verrechnet und empfangen hat) andererseits zu differenzieren und demgemäß die Rechtmäßigkeit einer Zuteilungsgebühr betreffend die letztgenannte Zuteilung nachzuprüfen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 16. Dezember 1998, Zl. 95/12/0339, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005120081.X05

Im RIS seit

25.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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