RS Vwgh 2005/12/20 2005/21/0353

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Veröffentlicht am 20.12.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
ZustG §17 Abs2;
ZustG §21 Abs2;

Rechtssatz

Wird nicht bestritten, dass die Hinterlegungsanzeige in die Gewahrsame des Bf gelangt ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Bf in der Lage gewesen ist, den Zustellvorgang in Gestalt der Hinterlegungsanzeige wahrzunehmen (Hinweis B 21. September 1999, 97/18/0418).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005210353.X01

Im RIS seit

16.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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