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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Wird nicht bestritten, dass die Hinterlegungsanzeige in die Gewahrsame des Bf gelangt ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Bf in der Lage gewesen ist, den Zustellvorgang in Gestalt der Hinterlegungsanzeige wahrzunehmen (Hinweis B 21. September 1999, 97/18/0418).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005210353.X01Im RIS seit
16.03.2006