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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Im Fall einer nicht auf eine bestimmte Anzahl von Überstunden bezogenen ("unechten") Überstundenpauschalierung kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Anpassung dieser Pauschale nach Maßgabe der Änderung der Bemessungsgrundlage für Überstunden auch dann nicht geltend machen, wenn der Arbeitgeber keinen ausdrücklichen Vorbehalt gemacht hat.
Schlagworte
Entgelt Begriff Überstunden KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004080228.X07Im RIS seit
19.02.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008