RS Vwgh 2005/12/21 2004/08/0228

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
AZG §10;

Rechtssatz

Im Fall einer nicht auf eine bestimmte Anzahl von Überstunden bezogenen ("unechten") Überstundenpauschalierung kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Anpassung dieser Pauschale nach Maßgabe der Änderung der Bemessungsgrundlage für Überstunden auch dann nicht geltend machen, wenn der Arbeitgeber keinen ausdrücklichen Vorbehalt gemacht hat.

Schlagworte

Entgelt Begriff Überstunden Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080228.X07

Im RIS seit

19.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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