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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
HBG §28;Rechtssatz
§ 28 HBG sieht vor, dass die Rechte, die dem Hausbesorger unter anderem auf Grund der Bestimmungen des § 4 Abs. 3 und des § 7 zustehen, durch Vereinbarung weder aufgehoben noch beschränkt werden können. Eine solche Beschränkung würde es aber nach der arbeitsrechtlichen Judikatur darstellen, einen Vertrag, der auf Grund der übernommenen Rechte und Pflichten mit den im HBG umschriebenen Rechten und Pflichten übereinstimmt, als Arbeitsvertrag anderer Art, nämlich zur bloßen Reinigung bestimmter Teile verbunden mit anderen Dienstleistungen, die auch mit einem Hausbesorger nach § 4 Abs 3 HBG gesondert vereinbart werden müssten und gesondert zu entlohnen wären, zu sehen (Hinweis Arb 10.721).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004080149.X03Im RIS seit
13.02.2006