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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §288 Abs1 litd;Rechtssatz
Ein zentrales Begründungselement eines Abgabenbescheides ist die Anführung des Sachverhaltes, den die Behörde als erwiesen annimmt. Aus der Begründung hat sich auch zu ergeben, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gelangt ist, dass gerade der festgestellte Sachverhalt vorliegt. Die Bescheidbegründung hat zudem die rechtliche Beurteilung darzulegen, nach welcher die Behörde die Verwirklichung abgabenrechtlicher Tatbestände durch den in der Begründung angeführten Sachverhalt für gegeben erachtet (Hinweis E 28. Mai 1997, 94/13/0200).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004140012.X03Im RIS seit
01.02.2006