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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §210;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in dem Erkenntnis vom 21. März 1995, 95/14/0034, zum Ausdruck gebracht, dass durch die Bewilligung von Zahlungserleichterungen lediglich der Zeitpunkt der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben hinausgeschoben wird. Ein nach Eintritt der Fälligkeit von Abgaben eingebrachtes Ratenansuchen ändert nichts daran, dass bei Unterlassung der Zahlung ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001140154.X01Im RIS seit
30.01.2006