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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §322a;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/08/0261 E 21. Dezember 2005Rechtssatz
Das System des Belastungsausgleichs nach § 322a ASVG dient gerade nicht der - im Hinblick auf eine mögliche Quersubventionierung bedenklichen (Hinweis VfGH 13.3.2004, G 279/02 u.a.) - Bildung einer versicherungsträgerübergreifenden Solidargemeinschaft, sondern einem zwar pauschalierten, aber doch an der Leistungsfähigkeit und Leistungsverpflichtung der Versicherungsträger orientierten Ausgleich der Belastungen, die sich aus einer nur auf Grundlage der allgemeinen Beitragsentwicklung berechneten Leistungspflicht ergeben würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080079.X05Im RIS seit
19.02.2006Zuletzt aktualisiert am
10.07.2012