RS Vwgh 2005/12/21 2003/08/0079

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §322a;
ASVG §447 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/08/0261 E 21. Dezember 2005

Rechtssatz

Das System des Belastungsausgleichs nach § 322a ASVG dient gerade nicht der - im Hinblick auf eine mögliche Quersubventionierung bedenklichen (Hinweis VfGH 13.3.2004, G 279/02 u.a.) - Bildung einer versicherungsträgerübergreifenden Solidargemeinschaft, sondern einem zwar pauschalierten, aber doch an der Leistungsfähigkeit und Leistungsverpflichtung der Versicherungsträger orientierten Ausgleich der Belastungen, die sich aus einer nur auf Grundlage der allgemeinen Beitragsentwicklung berechneten Leistungspflicht ergeben würden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080079.X05

Im RIS seit

19.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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