RS Vwgh 2005/12/21 2004/08/0268

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §81 Abs8;

Rechtssatz

§ 81 Abs. 8 AlVG ist weder Hinweis dafür zu entnehmen, dass ein zeitlicher Höchstabstand zwischen dem Bezug von Karenzgeld und der Antragstellung auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld liegen muss, um die Bestimmung anwenden zu können, noch dass der zwischenzeitige Bezug von Kinderbetreuungsgeld die Anwendung des § 81 Abs. 8 AlVG ausschlösse.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080268.X02

Im RIS seit

19.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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