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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §81 Abs8;Rechtssatz
§ 81 Abs. 8 AlVG ist weder Hinweis dafür zu entnehmen, dass ein zeitlicher Höchstabstand zwischen dem Bezug von Karenzgeld und der Antragstellung auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld liegen muss, um die Bestimmung anwenden zu können, noch dass der zwischenzeitige Bezug von Kinderbetreuungsgeld die Anwendung des § 81 Abs. 8 AlVG ausschlösse.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004080268.X02Im RIS seit
19.02.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008