RS Vwgh 2005/12/21 2003/04/0061

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

AVG §56;
BVergG 1997 §113 Abs3;
BVergG 1997 §16;
BVergG 1997 §52 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Befugnis des jeweiligen Bieters ist gemäß § 16 Abs. 1 BVergG 1997 jener der Angebotsöffnung (Hinweis E vom 29.5.2002, Zl. 2002/04/0023). Gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 BVergG 1997 ist nicht auf irgendeine Befugnis, sondern auf eine entsprechende Befugnis anhand der ausgeschriebenen Leistung abzustellen (Hinweis E des VfGH vom 21.6.2004, VfSlg. 17270/2004, zur Frage der vergaberechtlich zu fordernden Befugnis bei Bietergemeinschaften, und Holoubek, Gewerbebefugnis und Bietergemeinschaften - zum Verhältnis von Gewerbe- und Vergaberecht, RPA 5/2003, 266). [Hier: In diesem Sinn hat das Bundesvergabeamt zu Recht angenommen, das Vorliegen einer befristeten Gewerbeberechtigung sei im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistungsdauer (von 5 Jahren) nicht ausreichend, die Befugnis der Beschwerdeführerin nachzuweisen.]

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003040061.X01

Im RIS seit

15.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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