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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Befugnis des jeweiligen Bieters ist gemäß § 16 Abs. 1 BVergG 1997 jener der Angebotsöffnung (Hinweis E vom 29.5.2002, Zl. 2002/04/0023). Gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 BVergG 1997 ist nicht auf irgendeine Befugnis, sondern auf eine entsprechende Befugnis anhand der ausgeschriebenen Leistung abzustellen (Hinweis E des VfGH vom 21.6.2004, VfSlg. 17270/2004, zur Frage der vergaberechtlich zu fordernden Befugnis bei Bietergemeinschaften, und Holoubek, Gewerbebefugnis und Bietergemeinschaften - zum Verhältnis von Gewerbe- und Vergaberecht, RPA 5/2003, 266). [Hier: In diesem Sinn hat das Bundesvergabeamt zu Recht angenommen, das Vorliegen einer befristeten Gewerbeberechtigung sei im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistungsdauer (von 5 Jahren) nicht ausreichend, die Befugnis der Beschwerdeführerin nachzuweisen.]
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003040061.X01Im RIS seit
15.03.2006