RS Vwgh 2005/12/21 2004/08/0228

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
AZG §10;

Rechtssatz

Eine "unechte Überstundenpauschalierung" stellt der Sache nach eine schlichte überkollektivertragliche Entlohnung dar, auf die jedenfalls kollektivvertragliche Ist-Lohnerhöhungen (bzw. Anordnungen in Kollektivverträgen, welche bloß die Aufrechterhaltung einer "Überzahlung" anordnen) anzuwenden sind (zur grundsätzlich zwingenden Wirkung von Ist-Lohnklauseln Hinweise E 28. April 1992, Zl. 87/08/0121, und E 29. Juni 2005, Zl. 2001/08/0129).

Schlagworte

Entgelt Begriff Überstunden Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080228.X08

Im RIS seit

19.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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