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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Eine "unechte Überstundenpauschalierung" stellt der Sache nach eine schlichte überkollektivertragliche Entlohnung dar, auf die jedenfalls kollektivvertragliche Ist-Lohnerhöhungen (bzw. Anordnungen in Kollektivverträgen, welche bloß die Aufrechterhaltung einer "Überzahlung" anordnen) anzuwenden sind (zur grundsätzlich zwingenden Wirkung von Ist-Lohnklauseln Hinweise E 28. April 1992, Zl. 87/08/0121, und E 29. Juni 2005, Zl. 2001/08/0129).
Schlagworte
Entgelt Begriff Überstunden KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004080228.X08Im RIS seit
19.02.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008