RS Vwgh 2005/12/21 2005/04/0186

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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58/02 Energierecht

Norm

MinroG 1999 §179 Abs1 idF 2002/I/021;
MinroG 1999 §179 Abs3 idF 2002/I/021;

Rechtssatz

Nach Einstellung des Abbaues kommt ein über die bisherige Genehmigung hinaus gehender Abbau als Sicherheitsmaßnahme gemäß § 179 Abs. 1 bzw. Abs. 3 MinroG im Allgemeinen nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005040186.X01

Im RIS seit

10.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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