RS Vwgh 2005/12/21 2004/14/0111

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §81 Abs2;
BAO §81 Abs6;
BAO §93 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006

Rechtssatz

Ein Bescheid, mit dem das Finanzamt gemäß § 81 Abs 6 iVm Abs 2 BAO nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) eine Vertreterbestellung vornimmt, hat zum Ausdruck zu bringen, dass die bestellte Person Vertreter für die beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) sein soll. Der Spruch eines solchen Bescheides darf nicht zum Ausdruck bringen, dass ein Vertreter für eine (nicht mehr existierende) Personenvereinigung bestellt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004140111.X04

Im RIS seit

01.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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