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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §81 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006Rechtssatz
Ein Bescheid, mit dem das Finanzamt gemäß § 81 Abs 6 iVm Abs 2 BAO nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) eine Vertreterbestellung vornimmt, hat zum Ausdruck zu bringen, dass die bestellte Person Vertreter für die beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) sein soll. Der Spruch eines solchen Bescheides darf nicht zum Ausdruck bringen, dass ein Vertreter für eine (nicht mehr existierende) Personenvereinigung bestellt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004140111.X04Im RIS seit
01.02.2006Zuletzt aktualisiert am
27.03.2013