RS Vwgh 2005/12/21 2004/14/0111

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188;
BAO §191 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006

Rechtssatz

Hinsichtlich der Bescheide nach § 188 BAO ergibt sich aus § 191 Abs 2 BAO für den Fall, dass die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt ist, dass der Bescheid an diejenigen zu ergehen hat, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugerechnet werden (Hinweis B 9. Februar 2005, 2000/13/0116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004140111.X03

Im RIS seit

01.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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