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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006Rechtssatz
Hinsichtlich der Bescheide nach § 188 BAO ergibt sich aus § 191 Abs 2 BAO für den Fall, dass die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt ist, dass der Bescheid an diejenigen zu ergehen hat, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugerechnet werden (Hinweis B 9. Februar 2005, 2000/13/0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004140111.X03Im RIS seit
01.02.2006Zuletzt aktualisiert am
27.03.2013