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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2012/07/0122 B 26. Juni 2012Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/07/0089 B 6. August 1998 RS 2Stammrechtssatz
Auf die Erwirkung der allein vom Veräußerer von Anteilen einzuholenden agrarbehördlichen Genehmigung der Veräußerung der Anteilsrechte kommt dem Erwerber keine Ingerenz zu; er hat auf die Erteilung einer agrarbehördlichen Genehmigung des Veräußerungsvorganges kein subjektiv-öffentliches Recht und im betroffenen Verfahren auch keine Parteistellung (Hinweis B 28.2.1996, 91/07/0060).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070161.X04Im RIS seit
01.03.2006Zuletzt aktualisiert am
27.09.2012