RS Vwgh 2005/12/22 2004/07/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Frage, welche Rechtslage auf eine Rechtsbeziehung anzuwenden ist, oder die Frage der Geltung einer Rechtsvorschrift kann nicht Gegenstand eines Feststellungsbescheides sein.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070010.X06

Im RIS seit

23.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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