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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/07/0187 E 28. März 1996 RS 3(hier zur vergleichbaren Rechtslage nach dem NÖ FlVfLG 1975)Stammrechtssatz
Ökoflächen und Biotopverbundsysteme erfüllen - soweit sie nicht als Anlagen einzuordnen sind - die Kriterien für gemeinsame Maßnahmen. Es handelt sich dabei um geländegestaltende und landschaftsgestaltende Maßnahmen, die erforderlich sein können, um der durch § 1 und § 25 Stmk ZLG 1982 idF Stmk ZLGNov 1995 vorgeschriebenen Berücksichtigung ökologischer Belange Rechnung zu tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070152.X03Im RIS seit
30.01.2006Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011