RS Vwgh 2005/12/22 2005/07/0088

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Veröffentlicht am 22.12.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Der Umstand allein, dass die von der belBeh eingeholte Stellungnahme einer Fachabteilung der Landesregierung zum selben Ergebnis kam wie die erstinstanzlichen Stellungnahmen, berechtigte die belBeh nicht dazu, von der Gewährung des Parteiengehörs abzusehen. Die belBeh hat sich nämlich in der Begründung ihres Bescheides auf die von ihr eingeholte Stellungnahme gestützt. Diese sollte die Auseinandersetzung mit dem Berufungsvorbringen ersetzen. Sie hätte daher dem Bf zur Kenntnis gebracht werden müssen.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenParteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelParteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005070088.X01

Im RIS seit

23.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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