Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der Umstand allein, dass die von der belBeh eingeholte Stellungnahme einer Fachabteilung der Landesregierung zum selben Ergebnis kam wie die erstinstanzlichen Stellungnahmen, berechtigte die belBeh nicht dazu, von der Gewährung des Parteiengehörs abzusehen. Die belBeh hat sich nämlich in der Begründung ihres Bescheides auf die von ihr eingeholte Stellungnahme gestützt. Diese sollte die Auseinandersetzung mit dem Berufungsvorbringen ersetzen. Sie hätte daher dem Bf zur Kenntnis gebracht werden müssen.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenParteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005070088.X01Im RIS seit
23.01.2006Zuletzt aktualisiert am
19.10.2011