RS Vwgh 2005/12/22 2004/15/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;
KStG 1988 §10 Abs1;

Rechtssatz

Mit der Zuordnung der Zinsen aus dem zur Finanzierung einer Beteiligung nach § 10 Abs 1 KStG aufgenommenen Fremdkapital hat sich Lang in dem im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. November 2002, 2002/15/0033, zitierten Beitrag (SWK 1998, S 733) auseinandergesetzt. Unter Berücksichtigung der Judikatur der Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes und geleitet vom Bemühen nach einer verfassungskonformen Lösung gelangt Lang zu folgenden Ergebnis: "Vom Gesamtbetrag aller seit Erwerb der Beteiligung angefallenen Schuldzinsen ist daher zunächst der Gesamtbetrag aller steuerfreien Dividenden abzuziehen. Der steuerpflichtige Gewinn des Veranlagungsjahrs der Veräußerung ist dann nur um den dann noch verbleibenden Betrag an Schuldzinsen zu vermindern." Dass die Abgabenbehörde diesen Zuordnungsgrundsatz auch für das gegenständliche Problem der Zuordnung zu steuerfreien Zinsen einerseits und steuerpflichtigen Veräußerungsvorgängen andererseits herangezogen hat, vermag der Verwaltungsgerichtshof nicht als rechtswidrig zu erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004150142.X01

Im RIS seit

19.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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