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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §17 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2012/07/0122 B 26. Juni 2012Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/07/0089 B 6. August 1998 RS 1Stammrechtssatz
Der Erwerber eines Anteilsrechtes an einer Agrargemeinschaft hat keinen Rechtsanspruch auf die agrarbehördliche Genehmigung seines Erwerbes. Eine solche Genehmigung ist im Gesetz nicht vorgesehen, ihre Erteilung oder Verweigerung ist auf die Gültigkeit des zugrundeliegenden Erwerbsaktes insofern ohne jeden Einfluß, als die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes über walzende Anteilsrechte an einer Agrargemeinschaft allein von der agrarbehördlichen Genehmigung der Veräußerung der Anteile iSd § 33 Abs 8 Vlbg FlVfLG 1979 abhängt (Hinweis B 28.2.1996, 91/07/0060).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070161.X03Im RIS seit
01.03.2006Zuletzt aktualisiert am
27.09.2012