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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §9 Abs7 idF 2004/I/057;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0081 E 23. September 2010Rechtssatz
Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs 7 KStG idF SteuerreformG 2005, BGBl I 57/2004, im Rahmen der "Gruppenbesteuerung" eine Firmenwertabschreibung - einschließlich einer im Vergleich zum allgemeinen Steuerrecht günstigeren Verlustverwertungsmöglichkeit -
vorgesehen, für welche es nicht einmal erforderlich ist, die Beteiligung an der Zielkörperschaft im Wege einer Umgründung durch den "Zielbetrieb" als solchen zu ersetzen (vgl in diesem Zusammenhang zur Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG Wiesner/Kirchmayr/Mayr, Gruppenbesteuerung, 143).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004150045.X02Im RIS seit
09.02.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013