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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §40 Abs1;Rechtssatz
Enthält die Beschwerde kein Vorbringen darüber, welche Verfahrensmängel bei Durchführung der mündlichen Verhandlung in Bezug auf die auf der Grundlage des Amtsachverständigengutachtens getroffenen Feststellungen hätten vermieden werden können, begründet die Nichtdurchführung der mündlichen Verhandlung keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides (Hinweis E 4. Oktober 2001, 97/08/0078).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungVerfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070010.X04Im RIS seit
23.01.2006Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013