RS Vwgh 2005/12/22 2002/15/0181

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Veröffentlicht am 22.12.2005
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §6 Abs5;

Rechtssatz

§ 6 Abs 5 FLAG vermittelt grundsätzlich nur solange einen Eigenanspruch des Kindes auf Familienbeihilfe, als von einer aufrechten Unterhaltspflicht der Eltern auszugehen ist (Hinweis E 20. September 1995, 95/13/0007).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002150181.X02

Im RIS seit

19.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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