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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Die Begründung einer Schätzung hat u.a. die der Schätzung zu Grunde liegenden Sachverhaltsannahmen und die Ableitung des Schätzungsergebnisses darzulegen und sich mit den Einwendungen auseinander zu setzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003150063.X04Im RIS seit
16.02.2006Zuletzt aktualisiert am
18.07.2012