RS Vwgh 2005/12/22 2003/15/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Rechtssatz

Die Begründung einer Schätzung hat u.a. die der Schätzung zu Grunde liegenden Sachverhaltsannahmen und die Ableitung des Schätzungsergebnisses darzulegen und sich mit den Einwendungen auseinander zu setzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003150063.X04

Im RIS seit

16.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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