RS Vwgh 2006/1/17 2003/18/0008

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Veröffentlicht am 17.01.2006
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
B-VG Art132;
VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/12/0298 E 27. März 1996 RS 4

Stammrechtssatz

Die mangelnde Mitwirkung der Partei des Verwaltungsverfahren in diesem Verfahren stellt kein Entscheidungshindernis dar und bewirkt nicht die Unzulässigkeit der Säumnisbeschwerde dieser Partei an den VwGH, sondern ist von der Behörde in die Würdigung der Ermittlungsergebnisse einzubeziehen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003180008.X01

Im RIS seit

10.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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