RS Vwgh 2006/1/23 AW 2006/09/0001

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Veröffentlicht am 23.01.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §54b Abs3;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Bewilligung von Teilzahlungen einer Geldstrafe -

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung von Teilzahlungen einer über sie von der belangten Behörde mit einem früheren Bescheid verhängten Geldstrafe gemäß § 54b Abs. 3 VStG abgewiesen. Beim vorliegenden Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung handelt es sich um einen Antrag auf vorläufige Zuerkennung einer Rechtsstellung, die die Beschwerdeführerin vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht hatte. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin nämlich weder das Recht auf Bezahlung der ihr auferlegten Geldstrafe in Teilzahlungen genommen, noch wurde die Rechtsstellung der Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid auf sonstige Weise verändert (abgesehen davon, dass er bei gleicher Sach- und Rechtslage der begehrten Bewilligung von Teilzahlungen entgegen steht). Dem angefochtenen Bescheid fehlt daher das einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG zugängliche rechtliche Substrat, weil die materielle Rechtsstellung der Beschwerdeführerin dadurch nicht verändert wurde, und auch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung könnte nicht zum vorläufigen Erwerb der angestrebten Rechtstellung führen.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Strafen Entscheidung über den Anspruch Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006090001.A01

Im RIS seit

28.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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