Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/02/0250 B 25. November 2005 RS 1Stammrechtssatz
Die im Beschluss (Einstellung des Verfahrens gemäß den §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 zweiter Satz VwGG, weil die Bf dem ihr erteilten Auftrag zur Mängelbehebung nicht nachgekommen ist.) dargelegte Rechtsansicht des VwGH ist kein "Ereignis" iSd § 46 Abs. 1 (erster Satz) VwGG.
Schlagworte
Mängelbehebung ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005020337.X01Im RIS seit
20.03.2006