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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/08/0126 E 21. Dezember 2005 RS 2(Hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Zum Begriff der "betrieblichen Tätigkeit" hat der VwGH in seinem E 18. Dezember 2003, Zl. 2000/08/0068 (im Zusammenhang mit der Bejahung der Versicherungspflicht eines Aufsichtsrates), ausgesprochen, dass die Versicherungspflicht der "neuen Selbständigen" für jedes Erwerbseinkommen bestehen soll, welches nicht der Privatsphäre zuzurechnen ist, sondern in einer Teilnahme am Wirtschaftsleben wurzelt. Die Frage der Betriebsmittelausstattung spielt dabei keine entscheidende Rolle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003080231.X03Im RIS seit
27.03.2006Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009