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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §4 Abs2;Beachte
Besprechung in: DRdA 2/2007, 137-143;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/08/0213 E 31. Jänner 1995 VwSlg 14216 A/1995 RS 8Stammrechtssatz
Ein festgestellter Nichtgebrauch von der einem Beschäftigten verbal eingeräumten Berechtigung, sich generell vertreten zu lassen, ist bei der (unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden) Klärung der Frage mitzuberücksichtigen, ob dem Beschäftigten auch tatsächlich rechtswirksam eine generelle Vertretungsbefugnis eingeräumt wurde, oder ob es sich hiebei nur um eine "Scheinvereinbarung" handelte (Hinweis E 25.1.1994, 92/08/0226).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004080202.X03Im RIS seit
03.03.2006Zuletzt aktualisiert am
16.10.2008