RS Vwgh 2006/1/24 2003/08/0231

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Veröffentlicht am 24.01.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AVG §66 Abs4;
GSVG 1978 §194;
GSVG 1978 §2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Versicherungspflicht ist das GSVG in der im jeweiligen zu beurteilenden Zeitraum in Geltung stehenden Fassung - zeitraumbezogen - anzuwenden (Hinweis E 19. Februar 1991, Zl. 89/08/0210); dies betrifft die materiell die Versicherungspflicht regelnden Bestimmungen, nicht jedoch - sofern nicht anderes angeordnet ist oder sich aus Übergangsbestimmungen ergibt - jene Bestimmungen, die das von der Behörde einzuhaltende Verfahren regeln.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003080231.X01

Im RIS seit

27.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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