RS Vwgh 2006/1/24 2005/08/0016

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Veröffentlicht am 24.01.2006
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §81 Abs8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/08/0268 E 21. Dezember 2005 RS 2

Stammrechtssatz

§ 81 Abs. 8 AlVG ist weder Hinweis dafür zu entnehmen, dass ein zeitlicher Höchstabstand zwischen dem Bezug von Karenzgeld und der Antragstellung auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld liegen muss, um die Bestimmung anwenden zu können, noch dass der zwischenzeitige Bezug von Kinderbetreuungsgeld die Anwendung des § 81 Abs. 8 AlVG ausschlösse.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005080016.X01

Im RIS seit

28.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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