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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StVO 1960 §84 Abs2;Rechtssatz
In einem Verfahren betreffend Bewilligung und Entfernungsauftrag gemäß § 84 StVO 1960 ist mit dem Hinweis auf eine Vielzahl von anderen bestehenden Werbungen und Hinweisen für die Bf nichts gewonnen, da sie aus allenfalls dafür erteilten Bewilligungen (Hinweis E 25. Juni 2003, 2000/03/0209) oder einer "Verwaltungspraxis" (Hinweis E 28. Jänner 1994, 93/11/0167), selbst aus dem "Nicht-Einschreiten" in anderen Fällen (Hinweis E 27. Mai 1987, 87/03/0112) keine Rechte für sich ableiten könnte.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005020253.X04Im RIS seit
03.03.2006Zuletzt aktualisiert am
02.06.2010