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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §7 Abs3 Z2 idF 2003/I/071;Rechtssatz
Der Gesetzgeber hat durch die mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003 erfolgte Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes eine eindeutige Verknüpfung zwischen der Berechtigung zum Aufenthalt zum Zweck der Aufnahme und Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung und der Leistungsverpflichtung der Arbeitslosenversicherung vorgenommen (Hinweis Erl zur RV 59 BlgNR 22. GP, S. 346). Der VfGH hat in seinem E 1.10.2005, Zl. G 61/05, die vom VwGH vorgebrachten Bedenken gegen die Neufassung dieser Bestimmung verworfen und ausgeführt, dass durch die verfahrensgegenständliche Bestimmung des § 7 Abs. 3 Z. 2 AlVG idF BGBl. I Nr. 71/2003 das versicherte Risiko jedenfalls sachlich abgegrenzt sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005080211.X01Im RIS seit
21.02.2006Zuletzt aktualisiert am
05.11.2008