RS Vwgh 2006/1/24 2005/08/0211

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Veröffentlicht am 24.01.2006
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §7 Abs3 Z2 idF 2003/I/071;
B-VG Art140 Abs1;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber hat durch die mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003 erfolgte Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes eine eindeutige Verknüpfung zwischen der Berechtigung zum Aufenthalt zum Zweck der Aufnahme und Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung und der Leistungsverpflichtung der Arbeitslosenversicherung vorgenommen (Hinweis Erl zur RV 59 BlgNR 22. GP, S. 346). Der VfGH hat in seinem E 1.10.2005, Zl. G 61/05, die vom VwGH vorgebrachten Bedenken gegen die Neufassung dieser Bestimmung verworfen und ausgeführt, dass durch die verfahrensgegenständliche Bestimmung des § 7 Abs. 3 Z. 2 AlVG idF BGBl. I Nr. 71/2003 das versicherte Risiko jedenfalls sachlich abgegrenzt sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005080211.X01

Im RIS seit

21.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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