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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4;Rechtssatz
Herstellungskosten sind Aufwendungen, die getätigt werden, um ein Wirtschaftsgut neuer Art hervorzubringen. Die Aktivierung der Herstellungskosten hält den Herstellungsvorgang gewinnneutral (vgl. E 26. Juli 2005, 2002/14/0039, sowie Mayr, Gewinnrealisierung, Manz Verlag, Wien 2001, 142, sowie Zorn, Gewinnrealisierung im Steuerrecht, RdW 2001, 580).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003140107.X01Im RIS seit
06.04.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013