RS Vwgh 2006/1/25 2002/13/0042

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Veröffentlicht am 25.01.2006
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §24 Abs1 litd;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar (auch) im Fehlen eines dem Fruchtgenussberechtigten eingeräumten Belastungs- und Veräußerungsverbotes ein Hindernis gesehen, dem Fruchtgenussberechtigten die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers einzuräumen (Hinweis E 29. Juni 1982, 82/14/0054), und auch Stoll, BAO I, 296, sieht ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten des Fruchtgenussberechtigten als ein mögliches Indiz dafür an, diesem wirtschaftliches Eigentum zuzuerkennen. Das bedeutet aber noch nicht, dass die Einräumung der Veräußerungs- und Belastungsverbote ALLEIN der Fruchtnießerin die Stellung einer wirtschaftlichen Eigentümerin hätte verschaffen können (Hinweis E 17. September 1986, 85/13/0015).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002130042.X03

Im RIS seit

16.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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