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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar (auch) im Fehlen eines dem Fruchtgenussberechtigten eingeräumten Belastungs- und Veräußerungsverbotes ein Hindernis gesehen, dem Fruchtgenussberechtigten die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers einzuräumen (Hinweis E 29. Juni 1982, 82/14/0054), und auch Stoll, BAO I, 296, sieht ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten des Fruchtgenussberechtigten als ein mögliches Indiz dafür an, diesem wirtschaftliches Eigentum zuzuerkennen. Das bedeutet aber noch nicht, dass die Einräumung der Veräußerungs- und Belastungsverbote ALLEIN der Fruchtnießerin die Stellung einer wirtschaftlichen Eigentümerin hätte verschaffen können (Hinweis E 17. September 1986, 85/13/0015).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002130042.X03Im RIS seit
16.02.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013