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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Die Überlegung zu einer Differenzierung der Sicherheitszuschläge war grundsätzlich zulässig, wonach dieser prozentmäßig umso geringer ausfallen muss, je größer die Zuschlagsbasis ist, und umso höher, je geringer die Zuschlagsbasis ist (Hinweis E 19. Februar 1985, 84/14/0103).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001130274.X02Im RIS seit
27.02.2006