RS Vwgh 2006/1/25 2001/13/0274

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Veröffentlicht am 25.01.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Rechtssatz

Die Überlegung zu einer Differenzierung der Sicherheitszuschläge war grundsätzlich zulässig, wonach dieser prozentmäßig umso geringer ausfallen muss, je größer die Zuschlagsbasis ist, und umso höher, je geringer die Zuschlagsbasis ist (Hinweis E 19. Februar 1985, 84/14/0103).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001130274.X02

Im RIS seit

27.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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