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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/14/0004 2006/14/0003Rechtssatz
Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde (der abgabenfestsetzenden Stelle) geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismittel" im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres (Hinweis E 23. April 1998, 95/15/0108, E 20. Jänner 2000, 95/15/0039, E 22. März 2000, 99/13/0253, E 29. Mai 2001, 97/14/0036, und - auch mit Hinweisen zur diesbezüglichen Entwicklung der Rechtsprechung - E 16. Mai 2002, 2001/16/0596).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006140002.X02Im RIS seit
02.03.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013