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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §68;Rechtssatz
Unerlässliches Erfordernis eines relevanten Überstundenpauschalübereinkommens ist eine Vereinbarung über die Anzahl der in den Gesamtstundenleistungen enthaltenen und zu leistenden Überstunden, wozu auch die vertragliche Festlegung der Gesamtstundenleistung gehört, weil ohne eine solche vertragliche Festlegung der Gesamtstundenleistung die Prüfung nicht möglich ist, wann durch die Gewährung eines Zuschlages der Grundlohn eine Kürzung erfährt und damit eine abzulehnende Herausschälung eines Zuschlages aus dem Grundlohn erfolgt (Hinweis E 29. Jänner 1998, 96/15/0250).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002150207.X05Im RIS seit
03.03.2006Zuletzt aktualisiert am
28.03.2011