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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0077 E 13. Dezember 2001 RS 1Stammrechtssatz
Es reicht bereits die potenzielle Beeinträchtigung von Rechten im Sinn des § 12 Abs. 2 WRG 1959 aus, um die Parteistellung zu begründen, und ist sie nicht davon abhängig, dass tatsächlich in geschützte Rechte eingegriffen wird.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003070035.X01Im RIS seit
19.02.2006