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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §28;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/07/0146Rechtssatz
§ 41 Abs 5 Slbg FlVfLG 1973 definiert die Sonderteilung als "die Ausscheidung einzelner Mitglieder der Agrargemeinschaft unter Aufrechterhaltung der Gemeinschaft zwischen den übrigen Teilgenossen"; daraus geht eindeutig hervor, dass die Agrargemeinschaft weiterbestehen soll, wenn auch mit reduzierter Mitgliederanzahl. Von einer solchen Aufrechterhaltung der Gemeinschaft zwischen den übrigen Teilgenossen ist in § 45 Abs 2 legcit keine Rede.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004070145.X02Im RIS seit
19.02.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008